Informationen zu Verordnungen, Gesetzen und Bestimmungen für den Rauchfangkehrer

 

 

 

Gewerbeordnung

Bestimmungen zur Gewerbeausübung

Link: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem (GewO)

 

OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz

regelt das in Verkehr bringen von Feuerungsanlagen, die Erstabnahme und wiederkehrende Überprüfung von Heizungsanlagen, weiters die Belange des Rauchfangkehrers sowie die Kehrfristen

Link: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem (LuftREnTG)

 

OÖ. Heizungsanlagen und Brennstoffverordnung (für feste und flüssige Brennstoffe)

legt die Anforderungen an feste und flüssige Brennstoffe sowie Sicherheitsbestimmungen für Heizungsanlagen fest, regelt die Abgasgrenzwerte und beinhaltet die Überprüfungsprotokolle

Link: Bundeskanzleramt Rechtisinformationssystem (HaBV)

 

OÖ. Gasverordnung

legt die Anforderungen für gasförmige Brennstoffe sowie Sicherheitsbestimmungen für Heizungsanlagen fest, regelt die Abgasgrenzwerte und beinhaltet die Überprüfungsprotokolle

Link: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem (GasV)

 

Feuerungsanlagenverordnung

betrifft die Abnahme und Überprüfung von gewerbliche Feuerungsanlagen über 50 kW

Link: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem (FAV)

 

OÖ. Bautechnikgesetz

regelt bauliche Ausführungen von Gebäuden und beinhaltet Angaben über die Ausführung von Abgasanlagen und dem baulichen Brandschutz

Link: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem (Oö.BauTG)

Link: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem (Oö. BauTV)

Link: Österreichisches Institut für Bautechnik (OiB 2011)