Befundung

Vorbefund von Feuerstätten

Bei Neuaufstellung oder Änderung einer Feuerstätte (auch Tausch von Gasgeräten z.B. Gaskombithermen oder Gasdurchlauferhitzer) brauchen Sie einen Endbefund von Ihrem Rauchfangkehrer. Dabei wird geprüft, ob die Feuerstätte und der Fang (Kamin) zueinander passen bzw. ob Änderungen oder Reparaturen am Fangsystem notwendig sind und ob die verwendeten Materialien/Systeme in Österreich eine gültige Zulassung besitzen.

Wir empfehlen Ihnen somit einen Vorbefund bei ihren zuständigen Rauchfangkehrer einzuholen um die Inbetriebnahme (Endbefund) nach Fertigstellung zu beschleunigen.

 

Endbefund

Der Endbefund ist nach Fertigstellung von neuen Feuerungsanlagen bzw. Montage von Feuerstätten notwendig (§22 + §32 Luftreinhalte- u. Energietechnikgesetz).
Bei diese “Abnahme” kontrolliert der Rauchfangkehrer ob eventuelle zuvor festgestellte Mängel behoben wurden und die Anlage mängelfrei ist. Eine einwandfreie Funktion des Fanges mit der neuen Feuerstätte wird mit dem Endbefund garantiert. Daher sollten Sie, zu Ihrer eigenen Sicherheit, vor Inbetriebnahme der neuen Feuerstätte einen Endbefund von Ihrem zuständigen Rauchfangkehrer einholen.