Die Wärmetechnische Gesellschaft der Rauchfangkehrer OÖ

Feuerungsanlagenüberprüfung



Die Wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen ist geregelt im LGBL. 114/2002 §25) und darf vom Rauchfangkehrer angeboten werden.

Der Rauchfangkehrer muss bei der Kehrung kontrollieren ob diese Überprüfung durchgeführt wurde.

Fristen:
Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung
  • bis zu 15 kW sind alle drei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften,
  • von mehr als 15 und weniger als 50 kW sind alle zwei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften,
  • ab 50 kW sind jährlich auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften
zu überprüfen.


(Achtung! Im Video sind noch alte Gesetze/Verordnungen bzw. Abstandsrichtlinien und Fristen zitiert)